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Fr, 18. Oktober 2024

Herrgott aus Sta, Wien - Bewertung

am 4. Juli 2024
SpeisenAmbienteService
Heuriger, wie definiert man das? ; ist ja nicht geschützt oder gesetzlich definiert. Deswegen kann jeder Gastgewerbebetrieb sich so nennen wie ihm dies tunlich scheint und kann dort alles verkaufen, was seine Gastgewerbelizenz erlaubt.

Den echten Wiener Heurigen, in dem ausschließlicher Wiener Wein ausgeschenkt wird, erkennt man am Föhrenbuschen und an einer Tafel mit dem Wort „Ausg’steckt“, das gleichzeitig anzeigt, wenn das Lokal geöffnet ist.

Um letzteren handelt es sich beim Herrgott aus Sta nicht, die Weine kommen aus Gols, Drasenhofen/Weinviertel und Fels am Wagram.. aber sie sind wirklich gut

Das Innere der Lokalität hat schon stimmiges Heurigenambiente, speziell das Hodina-Stüberl, das wahres Atout ist allerdings der Innenhof und dafür gibt es sogar eine Empfehlung im Falstaff Heurigen- & Buschenschankguide 2024. Das Buffet kann man als ganz und gar klassisch bezeichnen, gute Aufstriche

Frisch zubereitet werden Surschnitzel, Hühnerschnitzel, Backhendel- super gschmackig und saftig- , Hühnerstreifen gegrillt mit Sesam; Gebackener Zeller oder Champignons oder Emmentaler.
Das Blunzengröstl überzeugte in seiner Größe und dem Überhang an Erdäpfeln zu Gunsten von recht wenig Blunzn.
Ganz besonders gelungen die Grammelknödel mit Sauerkraut oder Fleischknödel – hervorragend gewürzt- mit Sauerkraut
Ein Klassiker scheint die Fleischlaberl gebacken zu sein, das Schweinsbrüstl brillierte mit einer extrem knusprigen Schwarte.

Brettljause mit Birnenschnaps , Eiernockerl mit Salat , Spinat-Schafskäsestrudel mit Tzatziki… ja das Angebot ist breit gefächert; die Qualität aller Speisen ziemlich gut
Donnerstag ist Stelzen Tag (auf Vorbestellung) Schweinstelze für zwei Personen mit Senf, Kren und Krautsalat

Ganz toll der motiviert-engagierte, dirndlgewandete Service. Sehr freundlich, immer am werkeln, immer nachfragend und so schnell unterwegs, dass es kaum zu längeren Wartezeiten kommt
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5 Kommentare
WrKFan

Bei der Gewerbeanmeldung muss man eine bestimmte Kategorie angeben, nach der ein Betrieb geführt wird. Das ist unabhängig von dem Namen, den man dem Lokal gibt. So wird das dort der Fall sein, vermute ich. Ein Buschenschank darf z.B. nicht ganzjährig geöffnet sein und ist nur im sog. "Heurigengebiet" möglich. Ist vermutlich diese Adresse nicht dabei. - Aber mir ist das vermutlich so egal wie dir. Entspricht das Lokal den Vorstellungen kann einem der Behördenkram dahinter einerrlei sein, ist dann sozusagen nicht unser Bier, oder wenn's ein "Heuriger" ist nicht unser Wein :)

5. Jul, 05:16Gefällt mir1
laurent

WrKFan, ja es gibt ein Buschenschankgesetz, hab auch nicht behauptet dass es nicht so ist. Aber bei dieser Lokalität handelt es sich nicht um einen Buschenschank , sondern um ein Heurigenrestaurant

4. Jul, 18:39Gefällt mir
WrKFan

Danke für den Heurigen-Tipp, und zwar weil er in der Stadt ist. Unweit liegt die 10er Marie. Aber eines stimmt nicht ganz: Es gibt durchaus ein sog. Buschenschankgesetz: Link - Man frage mich aber nicht, worin sich das von "Heuriger" unterscheidet. Ich bin jedenfalls froh, dass es sie auch in der Stadt gibt.

4. Jul, 16:39Gefällt mir2
laurent

hast ja nicht ganz Unrecht.. Gut ist fast zu wenig, für Sehr gut aber doch nicht gut genug; ja, 3,5 wäre das, was die kulinarische Leistung am besten widerspiegeln würde

4. Jul, 16:15Gefällt mir
adn1966

Hm, in der Bewertung lesen sich die Speisen besser, als die 3 *?

4. Jul, 12:50Gefällt mir
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