Baumgartner-Schimmelbauer (Guntramsdorf) Bewertung
11.06.17.
Als jahrelanger Besucher dieses Heurigen kann ich ihn beurteilen und eine Bewertung durchführen. Leider fällt diese Beurteilung eher negativ aus. Im Sinne von heute schlechter als vor etwa 3 Jahren.
Positiv: Weine soweit verkostet: Gut bis Sehr Gut! Preislich wert!
Negativ: Keine Speisekarte aufliegend, Keinerlei Hinweis auf mit Kreide angeschriebenen Speisen dass bei Beilagenänderung € 1,-- verlang wird! So wird, wenn anstatt Kartoffeln ein Kartoffelsalat geordert wird, die Beilagenänderung + der Kartoffelsalat um € 4,50 verrechnet. Also € 5,50! Gegenrechnung erfolgt keine!
Reine Abzocke! Portion K-Salat: stark überteuert
Der "Steirische Backhendlsalat mit Kernöl" enthielt max. 2 Tropfen(!) Kernöl
Diese Preisgestaltung wird dem Gast vermutlich nur dann auffällig, wenn er seine Rechnung kontrolliert! Falls er eine gedruckte erhält!
Reklamationen unsererseits wurden seitens der Geschäftsführung äußerst unfreundlich bearbeitet. Einwände wie oben geschildert wurden akzeptiert. Eine zuviel verrechnete Hauptspeise wurde erlassen. Gesprächsbasis: Laut
Service:
Es handelt sich hier um einen sogenannten TOP- Heurigen.
So kann ich mir als Gast entsprechend geschultes Personal mit halbwegs angenehmen Umgangsformen erwarten.
Trift leider nicht zu. Gläser werden ausnahmslos mit den Fingern oben am Rand angegriffen und auf den Tisch gestellt. Die Fingerabdrücke der Serviererin glänzen von den vorher verzehrten Pommes! (Selbst gesehen!)
Da man das Küchenpersonal (Schwingtür) zeitweise beobachten kann, erhebt sich die Frage der Qualifikation. (Aufenthaltsbewilligung)
Eine Verrechnung einer Änderung der Beilage, auch wenn diese nur € 1,00 ausmacht, und anderes wie oben beschrieben, werden mich nicht mehr zu Schimmelbauer bringen.
Abgesehen davon: Es ist gesetzeswidrig Beilagenänderungen zu verrechnen wenn diese nicht erkenntlich gemacht wurden!
Es ist mir kein TOP Heuriger bekannt, der keine Speisekarte hat.
Fazit: Ein tatsächlicher TOP Heuriger hat es nicht nötig mit derartig durchsichtigen Manövern Kunden zu vergrämen um Körberlgeld zu lukrieren.
Der Kunde merkt die Absicht und ist verstimmt!
Als jahrelanger Besucher dieses Heurigen kann ich ihn beurteilen und eine Bewertung durchführen. Leider fällt diese Beurteilung eher negativ aus. Im Sinne von heute schlechter als vor etwa 3 Jahren.
Positiv: Weine soweit verkostet: Gut bis Sehr Gut! Preislich wert!
Negativ: Keine Speisekarte aufliegend, Keinerlei Hinweis auf mit Kreide angeschriebenen Speisen dass bei Beilagenänderung € 1,-- verlang wird! So wird, wenn anstatt Kartoffeln ein Kartoffelsalat geordert wird, die Beilagenänderung + der Kartoffelsalat um € 4,50 verrechnet. Also € 5,50! Gegenrechnung erfolgt keine!
Reine Abzocke! Portion K-Salat: stark überteuert
Der "Steirische Backhendlsalat mit Kernöl" enthielt max. 2 Tropfen(!) Kernöl
Diese Preisgestaltung wird dem Gast vermutlich nur dann auffällig, wenn er seine Rechnung kontrolliert! Falls er eine gedruckte erhält!
Reklamationen unsererseits wurden seitens der Geschäftsführung äußerst unfreundlich bearbeitet. Einwände wie oben geschildert wurden akzeptiert. Eine zuviel verrechnete Hauptspeise wurde erlassen. Gesprächsbasis: Laut
Service:
Es handelt sich hier um einen sogenannten TOP- Heurigen.
So kann ich mir als Gast entsprechend geschultes Personal mit halbwegs angenehmen Umgangsformen erwarten.
Trift leider nicht zu. Gläser werden ausnahmslos mit den Fingern oben am Rand angegriffen und auf den Tisch gestellt. Die Fingerabdrücke der Serviererin glänzen von den vorher verzehrten Pommes! (Selbst gesehen!)
Da man das Küchenpersonal (Schwingtür) zeitweise beobachten kann, erhebt sich die Frage der Qualifikation. (Aufenthaltsbewilligung)
Eine Verrechnung einer Änderung der Beilage, auch wenn diese nur € 1,00 ausmacht, und anderes wie oben beschrieben, werden mich nicht mehr zu Schimmelbauer bringen.
Abgesehen davon: Es ist gesetzeswidrig Beilagenänderungen zu verrechnen wenn diese nicht erkenntlich gemacht wurden!
Es ist mir kein TOP Heuriger bekannt, der keine Speisekarte hat.
Fazit: Ein tatsächlicher TOP Heuriger hat es nicht nötig mit derartig durchsichtigen Manövern Kunden zu vergrämen um Körberlgeld zu lukrieren.
Der Kunde merkt die Absicht und ist verstimmt!
82
Und ich hatte die Kühnheit zu glauben, die meisten juristischen Abkürzungen seien mir vertraut...
"Es ist gesetzeswidrig Beilagenänderungen zu verrechnen wenn diese nicht erkenntlich gemacht wurden!" [sic] Können Sie den Paragraphen nennen?
Da Sie selbst für unsere Breiten auffällige, nicht übliche Verhaltensweisen, Umgang mit Küchenutensilien, rustikaler Verwendung von Töpfen feststellten, wird das Andenken einer Aufenthaltsbewilligung wohl erlaubt sein! Die Frage einer Arbeitsbewilligung traute ich mir, angesichts der Nähe zu Traiskirchen, nicht zu stellen.
Dass sich die Frage der Qualifikation beim Beobachten des Küchenpersonals aufgetan hat, kann ich möglicherweise noch verstehen (man sah grobe Fehler beim Schneiden, Töpfe wurden umgeworfen, Karotten mit dem Löffel geschält ...?). Wodurch stellte sich die Frage der Aufenthaltsbewilligung? (sie verhielten sich verdächtig? waren fluchtbereit? Hatten T-Shirts, auf denen "Ich nix visum" stand?) Ich bitte um Aufklärung. Danke.