Fr, 28. Mär 2025

Baumgartner-Schimmelbauer (Guntramsdorf) Bewertung

am 12. Juni 2017
SpeisenAmbienteService
11.06.17.
Als jahrelanger Besucher dieses Heurigen kann ich ihn beurteilen und eine Bewertung durchführen. Leider fällt diese Beurteilung eher negativ aus. Im Sinne von heute schlechter als vor etwa 3 Jahren.

Positiv: Weine soweit verkostet: Gut bis Sehr Gut! Preislich wert!

Negativ: Keine Speisekarte aufliegend, Keinerlei Hinweis auf mit Kreide angeschriebenen Speisen dass bei Beilagenänderung € 1,-- verlang wird! So wird, wenn anstatt Kartoffeln ein Kartoffelsalat geordert wird, die Beilagenänderung + der Kartoffelsalat um € 4,50 verrechnet. Also € 5,50! Gegenrechnung erfolgt keine!
Reine Abzocke! Portion K-Salat: stark überteuert
Der "Steirische Backhendlsalat mit Kernöl" enthielt max. 2 Tropfen(!) Kernöl

Diese Preisgestaltung wird dem Gast vermutlich nur dann auffällig, wenn er seine Rechnung kontrolliert! Falls er eine gedruckte erhält!
Reklamationen unsererseits wurden seitens der Geschäftsführung äußerst unfreundlich bearbeitet. Einwände wie oben geschildert wurden akzeptiert. Eine zuviel verrechnete Hauptspeise wurde erlassen. Gesprächsbasis: Laut

Service:
Es handelt sich hier um einen sogenannten TOP- Heurigen.
So kann ich mir als Gast entsprechend geschultes Personal mit halbwegs angenehmen Umgangsformen erwarten.
Trift leider nicht zu. Gläser werden ausnahmslos mit den Fingern oben am Rand angegriffen und auf den Tisch gestellt. Die Fingerabdrücke der Serviererin glänzen von den vorher verzehrten Pommes! (Selbst gesehen!)
Da man das Küchenpersonal (Schwingtür) zeitweise beobachten kann, erhebt sich die Frage der Qualifikation. (Aufenthaltsbewilligung)

Eine Verrechnung einer Änderung der Beilage, auch wenn diese nur € 1,00 ausmacht, und anderes wie oben beschrieben, werden mich nicht mehr zu Schimmelbauer bringen.
Abgesehen davon: Es ist gesetzeswidrig Beilagenänderungen zu verrechnen wenn diese nicht erkenntlich gemacht wurden!
Es ist mir kein TOP Heuriger bekannt, der keine Speisekarte hat.

Fazit: Ein tatsächlicher TOP Heuriger hat es nicht nötig mit derartig durchsichtigen Manövern Kunden zu vergrämen um Körberlgeld zu lukrieren.
Der Kunde merkt die Absicht und ist verstimmt!
Hilfreich8Gefällt mir2Kommentieren
4 Kommentare
cmling

Und ich hatte die Kühnheit zu glauben, die meisten juristischen Abkürzungen seien mir vertraut...

29. Jun 2017, 02:26
cmling

"Es ist gesetzeswidrig Beilagenänderungen zu verrechnen wenn diese nicht erkenntlich gemacht wurden!" [sic] Können Sie den Paragraphen nennen?

28. Jun 2017, 01:06
kosmonaut

Da Sie selbst für unsere Breiten auffällige, nicht übliche Verhaltensweisen, Umgang mit Küchenutensilien, rustikaler Verwendung von Töpfen feststellten, wird das Andenken einer Aufenthaltsbewilligung wohl erlaubt sein! Die Frage einer Arbeitsbewilligung traute ich mir, angesichts der Nähe zu Traiskirchen, nicht zu stellen.

27. Jun 2017, 21:10
adn1966

Dass sich die Frage der Qualifikation beim Beobachten des Küchenpersonals aufgetan hat, kann ich möglicherweise noch verstehen (man sah grobe Fehler beim Schneiden, Töpfe wurden umgeworfen, Karotten mit dem Löffel geschält ...?). Wodurch stellte sich die Frage der Aufenthaltsbewilligung? (sie verhielten sich verdächtig? waren fluchtbereit? Hatten T-Shirts, auf denen "Ich nix visum" stand?) Ich bitte um Aufklärung. Danke.

12. Jun 2017, 22:13
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Wir und unsere Partner (Drittanbieter) erheben Daten und verwenden Cookies und andere Technologien, um personalisierte Anzeigen und Inhalte einzublenden und Messwerte zu erfassen. Außerdem erhalten unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies und anderen Technologien zu. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Mehr Info
Einstellungen
Unbedingt erforderliche Cookies
Immer aktiv
Diese Cookies sind für den Betrieb der Website technisch notwendig und für bestimmte Funktionen (z.B. Speichern von Einstellungen, Anmeldung, Erleichterte Navigation) unbedingt erforderlich. Die meisten dieser Cookies werden bei von Ihnen getätigten Aktionen gesetzt. Sie können diese Cookies in Ihren Browsereinstellungen deaktivieren. Beachten Sie bitte, dass Ihnen in diesem Fall das Angebot der Webseite nur mehr eingeschränkt zur Verfügung steht.
Inhalte und Dienste von Drittanbietern (z.B. Google Maps)
Wir binden auf der Website Inhalte oder Dienste von Drittanbietern ein, um unsere Inhalte mit den Inhalten der Drittanbieter zu ergänzen (z.B. mit Landkarten) oder um die Funktionen dieser Website zu erweitern. Wenn diese Option ausgeschaltet ist, stehen diese Inhalte und Dienste nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Drittanbieter verarbeiten Daten und verwenden Cookies oder vergleichbare Technologien.
Personalisierte Anzeigen
Wir verwenden Werbenetzwerke (z.B. Google Adsense), um Ihnen für Sie relevante personalisierte Anzeigen auf der Website einzublenden. Wenn diese Option ausgeschaltet ist, werden Ihnen keine personalisierten Anzeigen gezeigt. Werbenetzwerke verarbeiten Daten und verwenden Cookies oder vergleichbare Technologien.
Konto erstellen
Schon Mitglied?
Indem Sie fortfahren, erklären Sie sich mit unseren Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung einverstanden.